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Informationen zu Ihrem Besuch

 

Bild: Amalia von Schintling, Joseph Stieler, 1831

Eintrittspreise 2024

Gesamtkarte "Nymphenburg"

1. April-Mitte Oktober:
15,- Euro regulär · 13,- Euro ermäßigt

Mitte Oktober-31. März:
12,- Euro regulär · 10,- Euro ermäßigt

Die Gesamtkarte berechtigt zum Besuch des Schlosses, des Marstallmuseums mit Museum "Nymphenburger Porzellan" und der Parkburgen (Amalienburg, Badenburg, Pagodenburg und Magdalenenklause).

In der Wintersaison sind die Parkburgen geschlossen.

Schloss Nymphenburg
8,- Euro regulär · 7,- Euro ermäßigt

Marstallmuseum mit Museum "Nymphenburger Porzellan"
6,- Euro regulär · 5,- Euro ermäßigt

Karte "Parkburgen"
5,- Euro regulär · 4,- Euro ermäßigt

Eintrittskarten erhalten Sie auch online in unserem Ticketshop.
Besucher mit einem Online-Ticket können direkt zum Einlass gehen und müssen sich nicht in die Kassenschlange einreihen.
Bitte beachten Sie, dass bei ermäßigten Tickets sowie bei Freikarten vor Ort ein entsprechender Nachweis im Original vorgelegt werden muss. Nachträgliche Ermäßigungen können nicht gewährt werden.
Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen.


Freier und ermäßigter Eintritt

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten freien Eintritt.

Eltern bzw. erwachsene Aufsichtspersonen tragen die alleinige Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder und Heranwachsende (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für das Verhalten der Minderjährigen nach den gesetzlichen Vorgaben ersatzpflichtig sein. Ebenso sind begleitende Lehrkräfte und Gruppenleiter/-innen für das Verhalten von in ihrer Obhut befindlichen Minderjährigen verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt zu den Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung.

Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gemäß Art. 6 Abs. 2 BayEUG erhalten gegen Vorlage des Schülerausweises ebenfalls freien Eintritt.

Schülerinnen und Schülern von Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 1e BayEUG sowie von Sprachschulen wird kein freier Eintritt gewährt.

Weitere Informationen zu ermäßigten Eintrittspreisen, Gruppentarifen etc. finden Sie in unseren Allgemeinen Informationen.

Mit den Jahreskarten und Mehrtagestickets der Bayerischen Schlösserverwaltung können Sie über vierzig der schönsten Sehenswürdigkeiten Bayerns besichtigen!

 

Bild: Blick von der Kaskade zum Schloss


 
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